Wann der Geschäftsführer haftet ...

15.06.2005
Wachsende Sorgfaltspflichten im Bereich IT-Sicherheit machen dem Management das Leben zunehmend schwer, doch IT-Administratoren sind als wichtige Stütze der Unternehmensführung gefragt, glaubt Manfred Anduleit, Justiziar bei der Utimaco Safeware AG.

IT-Sicherheit wird in vielen Unternehmen immer noch stiefmütterlich behandelt: Trotz steigender Risiken bleiben die Budgets der IT-Abteilungen knapp. Dabei gibt es eine Reihe aktueller Gesetze, die das Management für Schäden durch Hacker, Viren, Datenklau und Ähnliches zur Verantwortung ziehen. Teilweise müssen Geschäftsführer und Vorstände sogar mit ihrem Privatvermögen harten.

Um die Zukunft des Unternehmens nicht durch den eigenen Fachbereich in Gefahr zu bringen, sollten sich IT-Administratoren deshalb als den verlängerten Arm des Chefs sehen und auf mögliche Schwachstellen in der IT-Sicherheit hinweisen. Manfred Anduleit, Syndikusanwalt der Utimaco Safeware AG, stellt in dem Beitrag "Mangelnde IT-Sicherheit - Gefahren für das Management" im ComputerPartner Knowledge Center Security die wichtigsten rechtlichen Aspekte vor. (rw)

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