Persönliche Verantwortung

Wann haftet der IT-Leiter?

Silvia Hänig ist Kommunikationsberaterin und Geschäftsführerin der iKOM in München.

Lizenzverstöße werden teuer

Der CIO steht in der Pflicht. (Quelle: M.Damkier/Fotolia)
Der CIO steht in der Pflicht. (Quelle: M.Damkier/Fotolia)
Foto: M.Damkier/Fotolia

Aber wie verhindert der CIO, dass Business-Entscheidungen als Haftungs-Bumerang auf ihn zurückschlagen? Das kann sehr schnell geschehen - beispielsweis wenn der Kauf neuer Softwarelizenzen ansteht, das Budget dafür aber knapp bemessen ist. Hier sind viele Unternehmen versucht, unlizenzierte Programme einzusetzen. Aber wer dieser Verockung erliegt, spielt mit dem Feuer.

Nach Paragraf 99 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ziehen Lizenzverstöße unweigerlich eine persönliche Haftung nach sich, sofern der Lizenzeinsatz zum Aufgabenbereich des verantwortlichen CIOs gehört. Ob der IT-Manager dabei als Geschäftsführer oder Angestellter fungiert, spielt keine Rolle. Einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe zufolge (23. April 2008 - 6 U 180/06) begründet schon die reine Kenntnis vom Einsatz nicht ordnungsgemäßer lizenzierter Software die persönliche Haftung.

Tritt dieser Fall ein, so muss der verantwortliche Geschäftsführer unverzüglich aktive Maßnahmen ergreifen, um eine illegale Softwarenutzung zu verhindern. Das schlichte Verteilen eines Merkblatts zur Softwarenutzung reicht keinesfalls aus, um den Verantwortlichen zu entlasten. Wie das OLG Karlsruhe unmissverständlich klärte, muss "durch geeignete Maßnahmen" sichergestellt sein, dass auf den Computern eines Unternehmens nur lizenzierte Software installiert und eingesetzt wird.

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