Wann ist ein Fahrzeug noch neu?

06.08.2000

Pech hatte ein Autofahrer, der mit seinem erst drei Monate alten Pkw einen Unfall hatte, an dem er zudem nicht einmal schuld war. Von der Versicherung des schuldigen Unfallgegners forderte er die Kos-ten eines Neuwagens ein und begründete dies damit, dass er sich bei einem so "jungen" Fahrzeug nicht auf eine Fahrzeugreparatur verweisen lassen müsse. Nach Auffassung des Gerichts war ihm hingegen eine Fahrzeugreparatur ohne weiteres zuzumuten. Denn der Geschädigte kann eine Abrechnung auf Neuwagenbasis grundsätzlich nur dann verlangen, wenn sein Fahrzeug höchstens 1.000 km gelaufen ist. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen zulässig. Bei einer Fahrleistung von 3.000 km oder einer Gebrauchsdauer von etwa einem Monat ist eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nicht mehr gerechtfertigt. Jenseits dieser Grenzen kann sich eine Unzumutbarkeit der Weiterbenutzung allen- falls aus technischen oder ästhetischen Mängeln ergeben, die durch die Reparatur nicht beseitigt werden (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 13 U 54/ 99). (jlp)

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