Früher sittenwidrig, heute meist erlaubt

Wann ist vergleichende Werbung zulässig? (Teil 1)

21.04.2011

Fazit

Vergleichende Werbung ist grundsätzlich erwünscht und deshalb auch erlaubt. Dennoch sieht das Lauterkeitsrecht einen rechtlichen Rahmen vor, innerhalb dessen sich die Werbung bewegen muss, damit der Wettbewerb nicht beschädigt wird.

Vergleichende Werbung ist stets dann zulässig, wenn keine der Unlauterkeitsmerkmale aus § 6 Absatz 2 UWG betroffen werden. Wie sich gezeigt hat, muss sich der Werbevergleich insbesondere auf Produkte für denselben Bedarf bzw. die gleiche Zweckbestimmung beziehen (Nr. 1) und darf nur objektive Eigenschaften oder den Preis betreffen (Nr. 2). (oe)

Der Autor Daniel Huber ist juristischer Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei, München.

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