Urteil zum Mobilfunkvertrag

Wann Sie bei Prepaid nicht zahlen müssen

17.04.2012

Gebühren überhöht

Selbst bei großzügigster Behandlung ergibt sich nicht im Ansatz ein Betrag von 9,95 Euro. Bei einer Rücklastschrift ergeben sich Bankgebühren in Höhe von höchstens 8,11 Euro. Hinzu kämen als Schaden aufgrund der Rücklastschrift allenfalls noch die Kosten für Ausdruck und Versand eines Kundenanschreibens, falls nicht ohnehin bereits eine Mahnung erfolgt.

Klarmann empfiehlt, dies zu beachten und bei Fragen auf jeden Fall rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist. (oe)
Weitere Informationen und Kontakt:
Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und DASV-Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein", c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de

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