Was Banken dürfen

Wann sind Zinsen ein Wucher?

11.06.2008
"Wucherähnliche Geschäfte" liegen vor, wenn der Kunde finanziell überfordert ist und der Kreditgeber dies vorsätzlich oder fahrlässig ausnutzt.

Verbraucher sind oft überrascht von den hohen Kosten ihrer Kredite. Die Rede ist dann schnell vom Wucher. Er ist an sich die strafbare Ausnahme. Die Gerichte haben aber die Rechtsfigur der "wucherähnlichen Geschäfte" entwickelt, mit denen sittenwidrige Darlehen gemeint sind. Sie liegen vor, wenn der Verbraucher finanziell überfordert ist und der Kreditgeber dies vorsätzlich oder fahrlässig ausnutzt. Der Kredit ist dann nichtig. Wann ist das der Fall und mit welchen Folgen?

Der BGH geht davon aus, dass ein Kreditvertrag nicht allein deshalb gegen die guten Sitten verstößt, weil der der Kreditnehmer durch seine Verpflichtungen überfordert ist. Grundsätzlich muss jeder Schuldner einer Kreditverbindlichkeit selbst prüfen und entscheiden, wo die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit liegen. Wichtig ist, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt und der Darlehensgeber die wirtschaftlich schwächere Lage seines Gegenübers oder seine Unterlegenheit bei der Festlegung der Darlehensbedingungen bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt oder sich leichtfertig der Einsicht verschließt, dass der Darlehensnehmer nur wegen seiner wirtschaftlich schwächeren Lage auf die erschwerten Darlehensbedingungen einlässt.

Zu beachten ist außerdem, dass man bei einem derartigen Missverhältnis die "böse Absicht" des Kreditgebers vor Gericht nicht erst beweisen muss; in einer solchen Konstellation wird ein vorsätzliches oder fahrlässiges Ausnutzen der Notlage des Kunden vermutet (BGHZ 98, 178).

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