Pflichtverletzungen am Arbeitsplatz

Wann und wie muss der Arbeitgeber abmahnen?

15.05.2012

Anhörung des Arbeitnehmers

Vereinzelt ist in Tarifverträgen vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer angehört werden muss, bevor die Abmahnung in die Personalakte aufgenommen wird. Der Arbeitgeber sollte den Arbeitnehmer auch anhören, wenn ein Tarifvertrag das nicht vorsieht. Tut er das nicht, läuft er Gefahr, dass die Abmahnung wegen fehlender Anhörung formell unwirksam ist.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Nagel, empfiehlt, dies zu beachten und in allen Zweifelsfragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Prof. Dr. jur. Jürgen Nagel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, c/o Nagel & Nieding Rechtsanwälte und Fachanwälte, Cäcilienhöhe 100, 45657 Recklinghausen, Tel.: 02361 12079, E-Mail: info@nagel-fachanwaelte.de, Internet: www.fachanwaelte.de

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