Warentest: neutral und sachkundig durchgeführt

13.03.2003

Will die Presse nachteilig über Produkte eines Unternehmens berichten, bedarf es einer Abwägung zwischen dessen wirtschaftlichen Interessen und der durch das Grundgesetz gewährten Meinungs- und Pressefreiheit. Die Zulässigkeit wertender Meinungsäußerungen setzt voraus, dass die Untersuchung neutral, sachkundig und im Bemühen um objektive Richtigkeit vorgenommen worden ist. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Tester selber bestimmen, wie er die gewonnenen Ergebnisse darstellt. Nur darf er die Testergebnisse nicht in verzerrender oder missverständlicher Weise darstellen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 14 U 36/02). (jlp)

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