Warenversand per Nachnahme

18.11.1999

Versendet ein Unternehmen an seine Kunden Ware per Nachnahme, so spricht alleine die Tatsache, daß dem Empfänger die Ware ausgehändigt wurde, schon dafür, daß der Empfänger die Ware auch bezahlt hat. Andernfalls hätte eine Nachnahmesendung auch keinen Sinn, da die Ware nur bei Bezahlung auch ausgehändigt wird.

Der Unternehmer muß sich daher in einem solchen Fall an den Zusteller halten, um an sein Geld zu kommen (Landgericht Hannover, Az.: 8 S 206/98). (jlp)

Zur Startseite