Wartungsvertrag

23.07.1998

Ein EDV-Unternehmen kann einen Wartungsvertrag über einen Drucker aus wichtigem Grund kündigen. Dieses Recht kommt dann zum Tragen, wenn sich der Auftraggeber trotz der Störanfälligkeit des Druckers kein zweites Gerät anschafft, obwohl dies zumutbar ist und geboten erscheint (Oberlandesgericht Hamm, Az. 13 U 30/96). (jlp)

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