Qualifikation im Fokus

Was Datenschutzbeauftragte können müssen

15.04.2011
Vor Kurzem wurden Mindestanforderungen festgelegt. Details von Sebastian Kraska und Alma Lena Fritz
In puncto Datenschutz gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben für die Praxis.
In puncto Datenschutz gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben für die Praxis.


Der Düsseldorfer Kreis at im November 2010 einen Beschluss hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Qualifikation und die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gefasst. Durch den Beschluss werden die gesetzlichen Vorschriften aus dem Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") konkretisiert.

Was ist der Düsseldorfer Kreis?

Der Düsseldorfer Kreis ist der inoffizielle Zusammenschluss der Datenschutz-Aufsichtsbehörden im Unternehmens-Bereich (so genannte "nicht-öffentliche Stellen"). Der Düsseldorfer Kreis veröffentlicht regelmäßig Stellungnahmen zur Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Praxis.

Leitbild des Datenschutzbeauftragten nach dem Bundesverband

Der Bundesverband der Datenschutzbeauftragten hat ein Leitbild zum Tätigkeitsfeld des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Nach diesem müssen Datenschutzbeauftragte in der Lage dazu sein, Datenschutzrisiken in Unternehmen und Behörden zu erkennen und zu minimieren.

Die gesetzliche Ausgestaltung

Das Bundesdatenschutzgesetz legt in § 4f Abs. 2 und 3 BDSG fest, welche Anforderungen an die Person zu stellen sind, die als Datenschutzbeauftragter bestellt werden soll. Die relevanten Passagen lauten wie folgt:

"(2) Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Das Maß der erforderlichen Fachkunde bestimmt sich insbesondere nach dem Umfang der Datenverarbeitung der verantwortlichen Stelle und dem Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet. (…)

(3) Der Beauftragte für den Datenschutz ist dem Leiter der (…) nicht-öffentlichen Stelle unmittelbar zu unterstellen. (…) Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen."

Welche Kenntnisse verlangt der Düsseldorfer Kreis als Mindestanforderungen des Datenschutzbeauftragten?

Der Düsseldorfer Kreis hat nun in einer gesonderten Stellungnahme die relativ allgemein gehaltenen gesetzlichen Vorgaben für die Praxis konkretisiert.

Datenschutzbeauftragter muss die Grundrechte der Betroffenen kennen

Der Datenschutzbeauftragte muss danach Grundkenntnisse zu den verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen insb. der Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle und umfassende Kenntnisse über Inhalt und rechtliche Anwendung der für die verantwortlichen Stellen einschlägigen Regelungen des BDSG besitzen. Hierzu gehören auch die nötigen Kenntnisse hinsichtlich der technischen und organisatorischen Datenschutz-Anforderungen.

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