Verkauf von Markenware über eBay

Was draufsteht, muss nicht zwingend drin sein

24.12.2008

Tipp für Verkäufer

Zur Vermeidung der Haftung sollten Markenangaben im Zweifel mit einschränkenden Zusätzen (z.B. Fragezeichen) versehen werden. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Rechtsanwalt Axel Mittelstaedt, Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz, Richard-Strauß-Str. 3, 50931 Köln, Tel.: 0221 94062-0, E-Mail: info@designvocat.com, Internet: www.designvocat.com

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