Web-Impressum: Die Angabe der Telefonnummer ist Pflicht

27.04.2004
Im Impressum des Online-Auftritts eines Unternehmens muss auch eine Telefonnummer stehen, entschied das Oberlandesgericht in Köln.

Im Impressum des Online-Auftritts eines Unternehmens muss auch eine Telefonnummer stehen, entschied das Oberlandesgericht in Köln.

Ein Verein klagte gegen eine GmbH, die in ihrem Web-Impressum keine Telefonnummer angegeben hatte. Dies sei ein Verstoß gegen das Teledienstgesetz.

Die Richter gaben dem Kläger Recht: Laut Teledienstgesetz müssen Diensteanbieter Kontaktdaten angeben, die eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Anschrift und E-Mail-Adresse werden gesetzlich vorgeschrieben. In der offiziellen Gesetzesbegründung heißt es außerdem, dass zur unmittelbaren Kommunikationsmöglichkeit eine Telefonnummer angegeben werden muss.

Der Einwand des Beklagten, der Kunde könne über ein Kontaktformular einen telefonischen Rückruf verlangen, konnte die Richter nicht umstimmen - dies gelte nämlich nicht als unmittelbare Kontaktaufnahme (Az. 6 U 109/03). (bz)

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