Weblinks nicht immer rechtens

01.02.2001

Unerwünschte Links auf die eigene Homepage muss man nicht hinnehmen - so lautet die Quintessenz eines Urteils, welches das Landgericht Hamburg kürzlich verkündet hat. Im konkreten Fall hatte das Eutiner Unternehmen Software 2000, Hersteller des Spiels "Bundeliga Manager", gegen die deutsche Tochter der US-Firma Electronic Arts geklagt. Die in Aachen ansässige Tochter bietet das Spiel "Bundesliga 2000 - der Fußball-Manager" an und steht in direktem Wettbewerb zu den Eutinern. Wer auf der internationalen Fußball-Manager-Site von Electronic Arts den Suchbegriff "Bundesliga" eingab, der erhielt einen Web-link auf das Software-2000-Spiel. Grund genug für die Norddeutschen, vor den Kadi zu ziehen und Unterlassungsanspruch zu erwirken. Das Gericht bewertete die unerwünschte Verlinkung als wettbewerbswidriges Verhalten. Grund- lage für die Entscheidung zugunsten von Software 2000 ist der § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Als Folge des Urteils haben die Web-Gestalter von Electronic Arts in den USA den Link entfernt.

Die Auseinandersetzungen umso eine so genannte "tiefe Verlinkung" führen zur grundsätzlichen Frage, wenn der Betreiber einer Site es einem anderen verbieten kann, Links auf sein Angebot zu setzen. Mit seiner Entscheidung gegen Electronic Arts hat das Landgericht Hamburg diese Frage für deutsche Webmaster mit einem radikalen "Immer" beantwortet. (de)

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