Weblogs können den Job kosten

30.03.2005
Persönliche Bekenntnisse, bissige Behauptungen, überdosierte Kommentare und spekulative Zusammenhänge - die häufige Grenzüberschreitung macht für Autoren wie für Leser die Faszination von Weblogs aus. Viele User machen sich über die Folgen ihrer Äußerungen wenig Gedanken, dabei können Weblogs unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen: Im schlimmsten Fall droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes.

Persönliche Bekenntnisse, bissige Behauptungen, überdosierte Kommentare und spekulative Zusammenhänge - die häufige Grenzüberschreitung macht für Autoren wie für Leser die Faszination von Weblogs (Blogs) aus. Viele User machen sich über die Folgen ihrer Äußerungen wenig Gedanken, dabei können Weblogs unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen: Im schlimmsten Fall droht sogar der Verlust des Arbeitsplatzes.

In ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 12/2005) informiert unsere Schwesterzeitschrift Computerwoche ausführlich über die möglichen arbeitsrechtlichen Folgen: So kann die Bekanntmachung von Firmeninterna wie auch die persönliche Beleidigung vom Chef oder von Kollegen durchaus die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Aber auch derjenige, der ein Unternehmen bereits verlassen hat, sollte beim Bloggen vorsichtig sein. Der Grund: "Generell gelten Nachpflichten", warnt die Rechtsanwältin Ute Rossenhövel aus Düsseldorf.

Viele Blogger würden außerdem die lange Halbwertszeit von Web-Seiten unterschätzen: Findet der künftige Arbeitgeber etwa Kommentare eines Bewerbers über seine Ex-Firma im Internet, sind die Chancen auf den neuen Job damit weg. Folglich rät Rössenhövel: "Erst denken, dann bloggen." Mehr zu den von Weblogs ausgehenden Gefahren lesen Sie bitte in dem ComputerPartner Knowledge Center Security in dem Beitrag: Weblogs schaden den Unternehmen. (mf)

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