Website: Gästebuch muss auf beleidigende Inhalte kontrolliert werden

04.08.2003
Wer auf seiner Website ein Gästebuch betreibt, muss mit ehrverletzenden Einträgen von Gästen rechnen. Er ist deshalb verpflichtet, die Einträge regelmäßig zu kontrollieren. Unterlässt der Gästebuchbetreiber diese Kontrolle, dann macht er sich diese Inhalte im Gästebuch selbst zu Eigen und kann sodann von demjenigen, der sich durch einen Eintrag in seiner Ehre verletzt sieht, direkt auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (Landgericht Düsseldorf, Az.: 2a O 312/01). (jlp)

Wer auf seiner Website ein Gästebuch betreibt, muss mit ehrverletzenden Einträgen von Gästen rechnen. Er ist deshalb verpflichtet, die Einträge regelmäßig zu kontrollieren. Unterlässt der Gästebuchbetreiber diese Kontrolle, dann macht er sich diese Inhalte im Gästebuch selbst zu Eigen und kann sodann von demjenigen, der sich durch einen Eintrag in seiner Ehre verletzt sieht, direkt auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (Landgericht Düsseldorf, Az.: 2a O 312/01). (jlp)

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