Sachbezüge beachten

Weihnachten feiern - ohne Fiskus

10.11.2008

Mustervereinbarung für Kostenbeteiligung

Überschreitet der Mitarbeiter die 110-Euro-Freigrenze, werden die Kosten dadurch für ihn zu Arbeitslohn. Er kann das durch seine - auch nachträglich mögliche - Kostenbeteiligung verhindern. Tipp: Um eine drohende Steuerpflicht wegen Überschreitens der 110-Euro-Grenze zu vermeiden, sollten Sie Ihre Mitarbeiter vor einer Betriebsveranstaltung dazu verpflichten, höhere Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Folgende kleine Vereinbarung, die Sie sich von jedem Teilnehmer unterschreiben lassen und zu den Lohnunterlagen nehmen, genügt:

"Kostenübernahme:

Übersteigen die Kosten der Betriebsveranstaltung am ........ den Betrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer, verpflichtet sich .......(Vor- und Nachname), den übersteigenden Betrag, der auf ihn entfällt, selbst zu übernehmen. Diesen Betrag wird die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung von seinem Nettogehalt einbehalten.

Ort, Datum und Unterschrift"

Natürlich können Sie auch verlangen, dass nur die teilnehmenden Angehörigen eine Zuzahlung leisten. Entscheidend ist allein, dass es Ihnen gelingt, die zulässigen Kosten pro Arbeitnehmer unter die obligatorische 110-Euro-Grenze zu drücken.

Wer an der Veranstaltung teilnehmen darf

Es gilt der Grundsatz: Die Veranstaltung muss allen Ihren Mitarbeitern offen stehen. Eine Teilnehmerbeschränkung ist möglich, wenn dies keine Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmer darstellt. Möglich sind zum Beispiel Pensionärstreffen, Abteilungsfeiern oder eine separate Feier aller Führungskräfte.

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