Sachbezüge beachten

Weihnachten feiern - ohne Fiskus

10.11.2008

Tipp: Sammeln Sie doch die in den Wochen vor Weihnachten die reichlich eingehenden Geschenke Ihrer Lieferanten und veranstalten Sie damit während der Weihnachtsfeier eine Tombola. Der Wert dieser Präsente, zumal diese auch noch unter den Teilnehmern verlost werden, ist steuerfrei. Einzige Voraussetzung: Alle Mitarbeiter müssen an der Verlosung teilnehmen können. Ist das nicht der Fall, müssen Sie die Gewinne aus der Verlosung als Arbeitslohn versteuern.

So wird der Nachweis erleichtert

Teilnehmernachweis

Führen Sie eine exakte Teilnehmerliste, möglichst von den teilnehmenden Mitarbeitern unterschrieben. Nur so können Sie später nachweisen, wer teilgenommen hat. Vermerken Sie auf der Liste auch die Gründe, warum einzelne Mitarbeiter nicht teilnehmen konnten.

Wenn Sie die Steuervoraussetzungen nicht einhalten

Erfüllen Sie die aufgeführten Kriterien nicht, wird Ihre Weihnachtsfeier zu einer sogenannten "nicht üblichen Betriebsveranstaltung". Die teure Folge: Alle Kosten zählen zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn der Mitarbeiter. Ausweg: die pauschale Lohnsteuer (25%). Der Clou: Dies führt zusätzlich zur Sozialabgabenfreiheit.

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