Eintrag in Gewerberegister

Weitere Abzockbriefe im Umlauf

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Mit Einträgen in zweifelhafte Register werden Gewerbetreibende zur Kasse gebeten. Wer solche Schreiben erhält, sollte genau prüfen, ob er diese teuren Dienstleistungen wirklich braucht.

Einmal unterschrieben und zurückgefaxt sind gleich mehrere hundert Euro fällig. In diese Falle tappen immer wieder Firmen, die sich von amtlich aussehenden Schreiben mit Angeboten von Einträgen in Gewerberegister und Branchenverzeichnisse, täuschen lassen.

Mit diesem Schreiben sollen Gewerbetreibende zu einem 997 Euro teuren Eintrag in ein ''Europäischen Gewerbe Register'' animiert werden.
Mit diesem Schreiben sollen Gewerbetreibende zu einem 997 Euro teuren Eintrag in ein ''Europäischen Gewerbe Register'' animiert werden.

ChannelPartner berichtete vor kurzem über einen entsprechenden Fall. Nun hat uns ein Leser auf einen weiteren Versuch aufmerksam gemacht. Unter dem Briefkopf Gewerbe Register Veröffentlichungen Handelsbekanntmachungen" wird von der Firma EUGERE Handels & Gewerbe Register ein Eintrag im "Europäischen Gewerbe Register" angeboten.

Zahlungsfrist gesetzt

In kursiver, fettgedruckter Schrift wird eine "Zahlungsfrist von 5 Tagen nach Erhalt" angemahnt. Wesentlich kleiner findet sich darunter der Zusatz "Erst im Anschluss kann eine Eintragung durch EUGERE erfolgen". So kann der Eindruck entstehen, dass der in diesem amtlich aussehenden Schreiben der Betrag von 997 Euro bezahlt werden muss. Ein entsprechender Überweisungsträger ist gleich beigelegt.

Wer dieses oder ein ähnliches Schreiben erhält, sollte die angebotenen Leistungen genau überprüfen und sich überlegen, ob der Eintrag in einer dieser Register wirklich den geforderten Betrag wert ist. Eine Pflicht, wie häufig in den Schreiben suggeriert, besteht nicht. Im Fall von EUGERE ist in dem Brief auch nicht ersichtlich, wo dieser Eintrag dann zu sehen sein wird. Im Internet ist dieses Verzeichnis nicht zu finden. Eine Suchanfrage ergab nur Warnungen zahlreicher Verbraucherschützer und Anwaltskanzleien vor dem entsprechenden Schreiben.

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