Weitere Sammelklage gegen Microsoft

06.09.2002
Als achter US-Bundesstaat hat Florida eine Sammelklage wegen Wettbewerbsverzerrung gegen das Softwareunternehmen Microsoft zugelassen. Wenn das Unternehmen verurteilt wird, steht allen Florida-Einwohnern Schadenersatz zu, die nach dem 15. November 1995 Microsoft- Software gekauft haben, berichtet unsere Schwesterpublikation PC-Welt unter Berufung auf die Zeitung "Miami Herald".

Als achter US-Bundesstaat hat Florida eine Sammelklage wegen Wettbewerbsverzerrung gegen das Softwareunternehmen Microsoft zugelassen. Wenn das Unternehmen verurteilt wird, steht allen Florida-Einwohnern Schadenersatz zu, die nach dem 15. November 1995 Microsoft- Software gekauft haben, berichtet unsere Schwesterpublikation PC-Welt unter Berufung auf die Zeitung "Miami Herald".

Die Höhe der Klagesumme wird erst im Laufe des Verfahrens festgelegt. Nach Auffassung von Anwalt Robert Parks, der die Konsumenten in Florida vertritt, mussten Verbraucher wegen der Wettbewerbsbehinderung von Microsoft höhere Preise für Software bezahlen und konnten keine Produkte anderer Anbieter verwenden.

Richter Bernard Shapiro in Miami-Dade verwarf Einwände von Microsoft, dass es unmöglich sei, den Schaden durch angeblich zu hohe Preise zu quantifizieren. ähnliche Klagen laufen nach Angaben von Parks bereits in Kalifornien, Arizona, North Dakota, South Dakota, Kansas, Wisconsin und Minnesota. Ein Fall in Michigan wurde hingegen letzte Woche zurückgewiesen.

Microsoft-Sprecher Jim Desler äußerte sich optimistisch, dass Microsoft davon ausgehe, dass das Unternehmen den Prozess in Florida gewinnen werde: "Wir glauben, dass wir letztlich gewinnen werden, die Fakten sind klar." Ein Bundesgericht hatte Microsoft wegen Wettbewerbsbehinderung schuldig gesprochen. über die Strafen und Auflagen, die aus diesem Schuldspruch resultieren, entscheidet eine Richterin in Washington.

Microsoft hatte sich mit dem Hauptkläger, dem US-Justizministerium, außergerichtlich geeinigt, doch gingen dabei ausgehandelten Auflagen neun Bundesstaaten nicht weit genug. Die Richterin muss prüfen, ob die Vereinbarung fair ist. (cm)

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