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Weniger Ansehen im Job: Versicherer muss zahlen

24.10.2007
Wer berufsunfähig wird und später in einem schlechter bezahlten Job wechselt, hat dennoch Anspruch auf Zahlung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente.

Wer berufsunfähig wird und später wieder in einer Tätigkeit mit geringerem sozialen Ansehen und niedrigerem Einkommen arbeitet, hat trotzdem Anspruch auf Zahlung einer privaten Berufsunfähigkeitsrente. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor (Az. 12 U 196/06).

Ein Mann war in einer Metallgießerei als Schmelzer beschäftigt. Im Schichtdienst übte er mittlerweile alle anfallenden Arbeiten aus, nachdem er vor Jahren als ungelernter Helfer bei der Firma begonnen hatte. Kurz bevor er wegen seiner guten Leistungen zum Schichtleiter befördert werden sollte, hatte er einen Arbeitsunfall. Er erlitt so schwere Verbrennungen am linken Bein, dass mehrere Hauttransplantationen erforderlich wurden. Nach seiner Genesung konnte er nicht mehr in der Gießerei arbeiten. Sein Arbeitgeber beschäftigte ihn als Staplerfahrer weiter, allerdings zu niedrigerem Lohn. Als Metallgießer hatte der Mann 3.422,08 Euro im Monat verdient, als Gabelstaplerfahrer bekam er nur noch 2,942,32 Euro. Seine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die er zusammen mit einer Lebensversicherung abgeschlossen hatte, war nach dem schweren Arbeitsunfall zunächst eingesprungen. Sie stellte die monatlichen Zahlungen aber ein, nachdem der Versicherte den neuen Job als Staplerfahrer antrat. Begründung: Der Versicherte sei wieder berufstätig, der Einkommensverlust von rund 14 Prozent sei noch hinnehmbar.

Der Mann klagte gegen den Versicherer auf Weiterzahlung der privaten Berufsunfähigkeitsrente. Nach anders lautenden Entscheidungen der Vorinstanzen gab ihm das Oberlandesgericht Karlruhe nun Recht. Der Berufsunfähigkeitsversicherer könne nicht auf die neue Tätigkeit verweisen und die Leistung verweigern, wenn der Versicherte in seinem früheren Beruf eine deutlich höhere soziale Wertschätzung erfahren habe und überdies jetzt weniger verdiene. Dies sei im Verhandelten Fall klar geben. Der Versicherer muss die Berufsunfähigkeitsrente nun weiter zahlen. Mehr zum Thema: www.moneytimes.de (mf)

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