Überweisungsfristen sind gesetzlich geregelt

Wenn die Bank trödelt, kriegt der Kunde Zinsen

27.05.2009
Welche Fristen die Geldinstitute bei Überweisungen einhalten müssen, sagt MoneyTimes.

Ärgerlich, wenn die dringende Banküberweisung erste mehrere Tage oder - bei Auslandsüberweisungen immer noch häufig - erst Wochen später beim Empfänger ankommt. Als Verbraucher sollte man wissen, welche Fristen die Geldinstitute bei Überweisungen einhalten müssen.

Die Ausführungsfrist für Überweisungen innerhalb deutscher Grenzen ist in § 676a des Bürgerlichen Gesetzbuchs klipp und klar geregelt. Danach darf eine Überweisung auf ein anderes Konto innerhalb einer Haupt- oder Zweigstelle desselben Instituts nur einen Bankgeschäftstag dauern, für institutsinterne Überweisungen zwischen verschiedenen Filialen hat die Bank zwei Geschäftstage Zeit. Zwischen verschiedenen Kreditinstituten innerhalb Deutschlands muss die Überweisung spätestens in drei Bankgeschäftstagen erledigt sein. Für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Europäischen Union und der anderen Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftraums dürfen sich die Finanzinstitute maximal fünf Geschäftstage Zeit lassen, in dieser Frist sind Samstage und die landesüblichen Bankgeschäftstage zu berücksichtigen.

Die genannten Fristen beginnen jeweils mit Ablauf des Tages, an dem die Überweisung samt Betrag, Empfängernamen, seinem Konto und seinem Kreditinstitut der überweisenden Bank vorliegen und auf dem Konto des Absenders ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist oder ein entsprechender Überziehungskredit besteht. Spätestens einen Werktag nach der Ankunft der Überweisung beim empfangenden Kreditinstitut muss der überwiesene Geldbetrag dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden. Wird eine Überweisung erst nach Ablauf der gesetzlichen Fristen ausgeführt, hat man als Kunde sogar Anspruch auf Verzinsung des Überweisungsbetrags für den Verspätungszeitraum.

Quelle: www.money-times.de

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