Post vom Abmahner

Wenn eine einstweilige Verfügung ins Haus flattert

29.07.2010
Wie Sie auf das Rechtsinstrument richtig reagieren und Kosten vermeiden, sagt Arndt Joachim Nagel.

Wer als Privatperson oder Unternehmer eine Abmahnung erhalten hat und auf diese nicht oder nicht ausreichend reagiert, riskiert den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen sich. Oftmals kennen die Betroffenen gar nicht die Bedeutung einer solchen Verfügung, geschweige denn, dass sie wüssten, wie man hierauf zu reagieren hat. Dies kann unter Umständen zu nicht unerheblichen weiteren Kosten für den Betroffenen führen. Der nachfolgende Beitrag soll daher etwas Licht ins Dunkel dieses Rechtsinstruments bringen und Betroffenen ggf. auch Reaktionsmöglichkeiten aufzeigen.

I. Begriff und Funktion

Die einstweilige Verfügung ist ein Bestandteil des vorläufigen Rechtsschutzes. Der vorläufige Rechtsschutz bietet die Möglichkeit, subjektive Rechte bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen. Die Durchführung eines Hauptsacheverfahrens kann wirksamen Rechtsschutz dann nicht gewährleisten, wenn wegen der Dauer des Verfahrens zu besorgen ist, dass bis zur Entscheidung in der Hauptsache das streitige Recht endgültig verkürzt wird oder die Rechtsverletzung fortgesetzt wird. Für diesen Fall sieht der Zivilprozess drei Arten vorläufigen Rechtsschutzes vor:

- Arrest (§§ 916 ff. ZPO

- Einstweilige Verfügung (§§ 935 ff., 940 ZPO)

- Einstweilige Anordnung

Dabei dient der Arrest der Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine solche übergehen kann. Die einstweilige Anordnung ist eine spezielle Form des vorläufigen Rechtsschutzes, die das Gesetz in verschiedenen Arten und Phasen des Verfahrens vorsieht, insbesondere im Familienrecht. Die einstweilige Verfügung dient dagegen der Sicherung eines Individualanspruchs auf gegenständliche Leistung oder des Rechtsfriedens, ausnahmsweise auch der vorläufigen Befriedigung eines Anspruchs.

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