Fundgegenstand im Nachlass

Wer erbt Opas Sparbuch?

04.10.2011
Wem steht das Guthaben zu, und wie kommt der Erbe an das Geld, das im Sparbuch ausgewiesen ist?
Wer sich ein ererbtes Sparguthaben auszahlen lassen will, muss möglicherweise einen Erbschein vorlegen.
Wer sich ein ererbtes Sparguthaben auszahlen lassen will, muss möglicherweise einen Erbschein vorlegen.
Foto: Ronald Wiltscheck

Beim Durchschauen der Unterlagen nach einem Erbfall ist es keine Seltenheit, dass sich dabei ein Sparbuch findet, das dem Erblasser gehört hat. Wem steht das Guthaben nun zu und wie kommt man an das Geld, das in dem Sparbuch ausgewiesen ist? Die Arag-Experten geben Auskunft.

Testament oder nicht?

Grundsätzlich sind die Erben automatisch Rechtsnachfolger des Erblassers, so dass diese auch das Sparguthaben von der Bank ausgezahlt bekommen müssen. Damit wäre erst einmal festzustellen, wer Erbe geworden ist. Hat der Erblasser ein Testament gemacht, so richtet sich die Erbfolge nach seinem Willen. Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Ein Sparbuch - mehrere Aufgaben!

Das Sparbuch ist eine Urkunde für ein bestimmtes Sparkonto und erfüllt, so die Arag-Experten, in seiner rechtlichen Natur mehrere Aufgaben:

- Es stellt eine Schuld- und Beweisurkunde dar. Das bedeutet, dass die Bank dem Gläubiger (dem Sparer) das Versprechen abgibt, die Einlage wieder zurückzuzahlen und das Sparbuch dient als Beweis dafür, dass das in der Urkunde ausgewiesene Guthaben auch tatsächlich besteht.

- Das Sparbuch ist ein sog. qualifiziertes Legitimationspapier. Die Bank kann Auszahlungen nur gegen Vorlage des Buches durchführen und sie kann darauf vertrauen, dass sie an denjenigen, der das Sparbuch vorlegt, auch schuldbefreiend auszahlen darf (Ausnahme: Die Bank hat den Verdacht auf Missbrauch).

- Als sog. hinkendes Inhaberpapier hat die Bank andererseits das Recht, die Identität desjenigen zu verlangen, der das Sparbuch vorlegt. Die Bank kann also bei Zweifeln an der Berechtigung die Auszahlung verweigern.

Was bedeutet das für den Erben?

In der Theorie wäre es möglich, dass der Erbe mit dem Sparbuch zur Bank geht und nach Vorlage sich das Geld auszahlen lässt (da die Bank nur bei Vorlage des Buches auszahlen darf, s.o.). Meist wird die Bank aber bereits vom Tode des Erblassers und Sparbuchinhabers informiert sein, so dass sie einen Berechtigungsnachweis fordern wird. Wurde ihr noch keine Sterbeurkunde vorgelegt, wird sie diese spätestens jetzt verlangen. Außerdem muss sich der Erbe mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Um zudem nachzuweisen, dass derjenige, der das Sparbuch vorlegt, auch erbberechtigt ist, wird die Bank entweder einen Erbschein verlangen (für den Fall, dass der Erblasser kein Testament gemacht hatte) oder das Testament mit der entsprechenden Eröffnungsniederschrift. Sollte es mehr als einen Erben geben, müssten alle Erben der Miterbengemeinschaft anwesend sein oder durch Vollmacht (im Original) den Auszahlungswunsch des Miterben nachweisen.

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