Wer häufig fehlt, fliegt raus

12.04.2006

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einer aktuellen Entscheidung eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen dann für rechtens erachtet, wenn häufige Kurzerkrankungen auf eine besondere Krankheitsanfälligkeit schließen lassen. Eine Arbeitnehmerin hatte über mehrere Jahre hinweg Fehlzeiten von rund jeweils einem Quartal pro Jahr. Die Entgeltfortzahlungskosten beliefen sich auf rund 21.500 Euro.

Nach Auffassung der Richter sei es dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar, die Mitarbeiterin weiter zu beschäftigen. Es konnte seitens der Mitarbeiterin nicht dargestellt werden, dass künftig mit einer positiven Krankheits- oder besseren Gesundheitsentwicklung zu rechnen ist. Insoweit muss der Arbeitgeber von weiterer Krankheitsanfälligkeit ausgehen. Dies rechtfertigt dann eine Kündigung aus krankheits- bedingten Gründen (Az.: 3 Sa 320/05). RA Thomas Feil

Zur Startseite