Urteil verkündet

Wer haftet für Inhalte im ungeschützten WLAN?

Michael Söldner schreibt News zu den Themen Windows, Smartphones, Sicherheit, Hardware, Software, Gaming, Auto sowie Raumfahrt auf pcwelt.de.
Der seit Jahren andauernde Rechtsstreit zwischen einem Freifunker und Sony um die Störerhaftung kommt nun zu einem Ende.
Freie Funknetzwerke nehmen nicht mehr zwingend den Besitzer in die Pflicht.
Freie Funknetzwerke nehmen nicht mehr zwingend den Besitzer in die Pflicht.
Foto: Konstantin Faraktinov - shutterstock.com

Der Rechtsstreit zwischen dem Freifunk-Aktivisten Tobias McFadden und Sony Music ist vorerst beigelegt worden. Vor dem Oberlandesgericht München wurde die Abschaffung der Störerhaftung durch das überarbeitete deutsche Telemediengesetz bestätigt. Dennoch muss der Piratenpolitiker McFadden die Abmahnung in Höhe von 800 Euro an die Sony Music Entertainment Germany GmbH zahlen. Grund dafür ist die Tatsache, dass der verhandelte Fall aus dem Jahr 2010 stammt, die Störerhaftung wurde jedoch erst am 12. Oktober 2017 abgeschafft.

Sony mahnte McFadden damals ab, da über sein offenes Funknetzwerk illegal ein Song heruntergeladen wurde. Da damals die Störerhaftung noch nicht abgeschafft war, ist der Politiker für die Urheberrechtsverletzungen der Nutzer seines WLANs verantwortlich. Die Abmahnung ist nach Ansicht des OLG München rechtens. Den von Sony geforderten Unterlassungsanspruch muss McFadden jedoch nicht unterzeichnen, da dieser in die Zukunft gerichtet ist. Da aber seit Oktober 2017 keine Störerhaftung mehr gegeben ist, sah das Gericht keinen Sinn mehr in einer Unterlassung. Sony kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen. Die Zweifel des Konzerns, dass das neugefasste Telemediengesetz nicht europarechtskonform sei, erteilte das OLG München ebenfalls eine Absage. (PC-Welt)

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