Wer private Arbeiten am Arbeitsplatz fordert, riskiert Rauswurf

22.11.2004
Lässt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Kollegen privat für sich arbeiten, riskiert er die fristlose Kündigung (Az. 14 Sa 2028/03).

Lässt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Kollegen privat für sich arbeiten, riskiert er die fristlose Kündigung (Az. 14 Sa 2028/03).

Das Landesarbeitsgericht Frankfurt hatte über die Klage eines Abteilungsleiters zu entscheiden, der gegen seine Kündigung durch ein Industrieunternehmen vorgehen wollte. Der Kläger hatte zwei ihm unterstellte Mitarbeiter Bauteile für sein Privathaus anfertigen lassen. Dabei soll es sich um "kleine Gefälligkeiten" während der Arbeitspausen gehandelt haben, gab der Kläger an.

Die Richter waren anderer Meinung: Jeder der beiden Mitarbeiter habe mehr als 20 Stunden für den Abteilungsleiter privat gearbeitet, deshalb könne man von Betrug zu Lasten des Arbeitgebers ausgehen. Laut Urteilsbegründung sei auch nach einem zehnjährigen Arbeitsverhältnis die Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. (bz)

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