Werbe-Mails sind unzulässig

26.06.2004

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs lautet: Die Zusendung von Werbe-Mails ist wettbewerbswidrig, wenn der Empfänger sein Einverständnis nicht erklärt hat. Ein Internet-Dienstleister hatte gegen einen Konkurrenten geklagt, der elektronisch Werbe-Newsletter verschickt hatte. Die Richter stellten sich auf die Seite des Klägers: Die Zusendung einer unverlangten Werbe-Mail verstoße grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Die Zusendung von E-Mails zu Werbezwecken bedeute für den Empfänger "eine Belästigung, die dieser nicht hinzunehmen braucht", hieß es in der Urteilsbegründung. Eine einzelne Werbe-Mail sei zwar nur eine geringfügige Belästigung, aber wegen des "Nachahmungseffekts" sei ein strenges Verbot erforderlich. Für Werbe-Mails gibt es damit eine ähnliche Rechtssprechung wie für Werbung per Fax oder Telefon: Werbung ist nur erlaubt, wenn der Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat.

Az. I ZR 81/01

Bärbel Zöger

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