Werbefläche: Mietvertrag über zehn Jahre ist zulässig

11.11.2002
Die Klausel in einem Werbeflächenmietvertrag, wonach die Laufzeit des Vertrages auf zehn Jahre festgelegt wird, ist wirksam und benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. Ein solcher Vertrag widerspricht auch nicht dem AGB-Gesetz, da auch langfristige Mietverträge grundsätzlich möglich und zulässig sind.

Die Klausel in einem Werbeflächenmietvertrag, wonach die Laufzeit des Vertrages auf zehn Jahre festgelegt wird, ist wirksam und benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. Ein solcher Vertrag widerspricht auch nicht dem AGB-Gesetz, da auch langfristige Mietverträge grundsätzlich möglich und zulässig sind.

Etwas anderes kann unter Umständen nur dann gelten, wenn dem Mieter die Fortsetzung des Vertragsverhältn deshalb unzumutbar geworden ist, weil er sein Geschäft aufgeben muss (Landgericht Frankfurt/Main, Az.: 2/27 O 76/99). (jlp)

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