Werberecht: Unternehmen müssen alle Informationen auf den Tisch legen

29.01.2007
EU-Richtlinie gibt Verbrauchern mehr Auskunftsrechte.

Verbraucher sollen deutlich stärkere Informationsrechte gegenüber Unternehmen bekommen. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) berichtet, ist das in einer Europäische Richtlinie zum Werberecht vorgesehen, die in Deutschland bis Juni 2007 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie verpflichtet Unternehmen dazu, Verbrauchern alle Auskünfte für eine "informierte Kaufentscheidung" zur Verfügung zu stellen. Die neue Richtlinie würde beispielsweise gelten bei Unternehmen, die mit ihrem Engagement für den Schutz des Regenwaldes werben - die Verbraucher hätten in diesem Fall das Recht, Konkretes zu erfahren.

Derzeit werben viele Unternehmen beispielsweise mit einer "umweltgerechten" Herstellung oder mit positiven Gesundheitseffekten. Gerade bei Lebensmitteln suggerieren die Verpackung oder die Werbung häufig eine besonders naturnahe Erzeugung - was wirklich dahinter steckt, welche Standards eingehalten werden, konnten Verbraucher bislang nicht erfahren.

Die neue "EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken" soll dies ändern. So sind Unternehmen künftig verpflichtet, Verbrauchern alle entscheidungsrelevanten Informationen mitzuteilen. Wer dennoch schweigt, verstößt damit gegen das Wettbewerbsrecht.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband rief die Bundesregierung auf, die EU-Richtlinie mit einer Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zügig in deutsches Recht umzusetzen. "Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung setzt auf den mündigen und informierten Verbraucher," sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Die Umsetzung der Richtlinie wird zeigen, wie ernst man den informierten Verbraucher wirklich will."

Auszug aus der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken:
Artikel 7: Irreführende Unterlassungen
(1) Eine Geschäftspraxis gilt als irreführend, wenn sie im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände und der Beschränkungen des Kommunikationsmediums wesentliche Informationen vorenthält, die der durchschnittliche Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und die somit einen Durchschnittsverbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst oder zu veranlassen geeignet ist, die er sonst nicht getroffen hätte. (mf)

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