Abmahnungen drohen

Werbung mit Garantien

09.11.2010
Welchen rechtlichen Problemen Verkäufer und Hersteller ausgesetzt sind, sagt Daniel Huber.

Verkäufer und Hersteller werben gerne damit, dass sie den Verbrauchern eine besondere Garantie einräumen. Denn damit wird dem Verbraucher suggeriert, die Produkte seien von besonderer Qualität. Zudem wird dem Verbraucher damit die Angst genommen, das Produkt könnte schon bald kaputt gehen und der Kauf habe sich insofern nicht gelohnt. Die Werbung mit Garantien ist aber rechtlich nicht unproblematisch und birgt die Gefahr von Abmahnungen.

Die Grundirrtümer der Verbraucher

Die Verbraucher, in der Regel juristische Laien, verwechseln gerne eine "Garantie" mit der gesetzlichen Gewährleistung. Das ist jedoch nicht dasselbe. Während die Gewährleistungsrechte dem Käufer bereits von Gesetzes wegen zustehen, ist eine Garantie etwas, das der Verkäufer oder Hersteller dem Verbraucher zusätzlich gewährt. Des Weiteren ist Verbrauchern oft nicht klar, wer ihnen die Garantie im Einzelfall eigentlich verspricht: der Verkäufer selbst oder gar der Hersteller? Diesen Irrtümern will das Gesetz vorbeugen, indem es die Garantiegeber dazu verpflichtet, die Verbraucher klar und deutlich über die Garantie und ihren Umfang zu informieren.

Die rechtliche Gefahr für Verkäufer

Für Verkäufer ist die Werbung mit Garantien durchaus attraktiv. Es wird von Verbrauchern sehr positiv aufgefasst und suggeriert eine gewisse Qualität, wenn der Verkäufer (oder auch der Hersteller) damit wirbt, dass er die Mängelfreiheit des Produkts für einen gewissen Zeitraum garantiert. Da eine solche Werbung bei Verbrauchern eine starke Wirkung haben kann, ist die Gefahr umso größer, dass Verbraucher durch eine ungenau oder gar unrichtige Werbung in die Irre geführt werden. Daher stellt das Recht an die Werbung mit Garantien hohe Anforderungen, was etwa die Information der Verbraucher anbelangt. Wer als Verkäufer diesen hohen Anforderungen bereits in der Werbung nicht genügt, handelt wettbewerbswidrig und muss mit entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen, wie etwa Abmahnungen, rechnen.

Die Anforderungen an eine Garantieerklärung nach dem BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt verschiedene Anforderungen an eine Garantiewerbung.

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