Werbung untersagt

19.08.2004

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Unternehmen per einstweiligen Verfügung untersagt, im Internet weiterhin so genannte Freundschaftswerbung zu betreiben. Die Firma hatte auf ihren Websites Verbraucher dazu aufgefordert, eine persönliche Freundschaftswerbung mit einer Empfehlung für Produkte des Unternehmens per E-Mail an ihre Kontakte zu versenden. Eine derartige Praxis ist den Richtern zufolge aber wettbewerbsrechtlich unzulässig (LG Nürnberg-Fürth).

Az. 4 HK O 2056/04

Marzena Fiok

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