Werbung zur WM: Wir holen uns den Titel - oder eine markenrechtliche Abmahnung

01.02.2006
Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft wollen viele Firmen das Großereignis in ihre Werbung einbringen. Das kann aber rechtliche Folgen haben, wie Rechtsanwalt Johannes Richard zeigt.

Anlässlich der Fußballweltmeisterschaft stellt sich für viele Gewerbetreibende die Frage, auf den Zug aufzuspringen und Werbung im Zusammenhang mit der WM zu machen. Es wird ein Großereignis werden mit einer geschätzten Fernsehzuschauerzahl mehreren Milliarden Menschen. In diesem Zusammenhang versucht der Veranstalter, die FIFA, ihre Schäfchen ins Trockene zu bringen und hat sich umfangreiche Markenrechte gesichert. Immerhin geht es darum, dass 15 offizielle Partner und sechs nationale Förderer für 600 Millionen Euro Lizenzzahlung Exklusivität erhalten sollten. Geht es nach der FIFA so hat sie das Monopol auf die Fußball-WM gepachtet.

Hintergrund ist, dass unter Anderem folgende Marken zu Gunsten der FIFA angemeldet wurden:
- Deutschland 2006
- Fußball-WM 2006
- Fußball-WM Deutschland
- WM Deutschland 2006
- WM 2006
- World Cup 2006
- World Cup 2006 Germany
- Germany 2006
sowie viele Weitere.

Angemeldete Marken beziehen sich in der Regel auf den Schutz bestimmter Waren und Dienstleistungen, von denen man hier annehmen könnte, dass sich die FIFA auf die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft konzentrieren würde. Die FIFA wollte jedoch schlichtweg alles. Die Markenanmeldungen der FIFA umfassen vielmehr nahezu alle denkbaren Waren und Dienstleistungen, für die überhaupt ein Markenschutz möglich ist.

Übertrieben gesagt: Wer im Rahmen seiner Werbung oder des Angebotes von Produkten auf König Fußball oder die WM Bezug nimmt, kann schnell ein Problem bekommen. In ersten Rechtsstreitigkeiten das Bundespatentgericht hinsichtlich der durch die FIFA registrierten Marken "Fußball-WM 2006" und "WM 2006" Löschungen vorgenommen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der WM stehen. Hierzu gehören bspw. Presseerzeugnisse und Sportartikel. Für andere Waren und Dienstleistungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang zur Fußball-WM stehen, wurde der deutsche Markenrechtsschutz der FIFA jedoch bestätigt. Hierzu gehören u. a. auch Computer sowie deren Zubehör, Scanner, Drucker, Telefone sowie verschiedene Geräte der Unterhaltselektronik. Die Gerichtsentscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, eine endgültige Klärung wird es erst nach der WM geben. Hinzu kommt, dass die Europamarken der FIFA von dieser Entscheidung nicht berührt werden.

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