Ausgaben absetzen

Werbungskosten oder nicht?

17.12.2007

Unschlüssig sind sich die Gerichte hinsichtlich der Erstattung von Werbekosten beziehungsweise darüber, unter welchen Umständen Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können.

Seit nunmehr zehn Jahren befassen sich die Gerichte mit dem Fall eines Außendienstmitarbeiters, der für das Jahr 1997 Ausgaben für die Bewirtung von Kunden und für Werbegeschenke steuerlich geltend machen wollte und vom zuständigen Finanzamt diesbezüglich eine Absage bekam, so die Arag-Experten. In der ersten Instanz gab das Finanzgericht Düsseldorf dem Finanzamt recht, da die Lohnbezüge des Mannes nicht offensichtlich vom Arbeitserfolg abhängig gewesen waren. Dies sah der Bundesfinanzhof kritischer.

Aufwendungen können auch dann beruflichen Charakter haben, wenn die Entbehrung sich nicht nach dem Erfolg der Arbeit richtet. Da zudem Anhaltspunkte bestanden, dass sich das Entgelt des Mannes aus einem Festgehalt und in geringerem Maße auch aus umsatzabhängigen Sonderzahlungen zusammensetzte, entschied der Bundesfinanzhof eine erneute Prüfung, ob nicht doch Anspruch auf Erstattung vorliegt (BFH, Az.: VI R 78/04).

Marzena Fiok

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