Uneinheitliche Rechtsprechung

Werbungskostenabzug für eine Arbeitsecke?

02.05.2012
Der BFH muss über die steuerliche Abzugsfähigkeit entscheiden, sagen die Steuerexperten von SH+C.
Nicht nur die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers ist umstritten, die Zweifelsfragen gelten auch für eine Arbeitsecke.
Nicht nur die steuerliche Anerkennung eines Arbeitszimmers ist umstritten, die Zweifelsfragen gelten auch für eine Arbeitsecke.
Foto: promifotos.de / pixelio.de

Ob auch die Kosten für eine Arbeitsecke im Wohnzimmer als häusliches Arbeitszimmer steuerlich abziehbar ist, bleibt weiter umstritten. Das Finanzgericht Sachsen hat einem Lehrer den entsprechenden Werbungskostenabzug verweigert und sich damit der Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg angeschlossen. Dagegen hatte das Finanzgericht Köln keine Probleme damit, Miete und andere Kosten für das Wohnzimmer mit der Arbeitsecke anteilig zu berücksichtigen. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof, denn das Finanzgericht hat wegen der uneinheitlichen Rechtsprechung die Revision zugelassen. (oe)
Quelle: www.shc.de

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