Werden Computer generell gebührenpflichtig?

23.09.2004
Wer einen Computer besitzt, gleich zu welchem Zweck und egal, ob er als Internet-Zugangs-Rechner genutzt wird oder nicht, soll dafür in Deutschland nach dem Willen von sechs Ministerpräsidenten zahlen.

Wer einen Computer besitzt, gleich zu welchem Zweck und egal, ob er als Internet-Zugangs-Rechner genutzt wird oder nicht, soll dafür in Deutschland nach dem Willen von sechs Ministerpräsidenten zahlen.

Was? Die volle, gerade erhöhte Rundfunkgebühr (GEZ)! Warum? Weil, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) unter Berufung auf ein Entwurfspapier besagter Ministerpräsidenten schreibt, PC-Besitzer mit diesem automatisch auch einen Radio- und TV-Empfänger besitzen würden - und gemäß dieser Logik dafür auch zahlen sollen. Ab wann? Ab Januar 2007.

Der Entwurf der sechs deutschen Ministerpräsidenten zur Gebührenanhebung für den öffentlichen Rundfunk, so die FAZ, sehe vor, das jeder PC grundsätzlich als Radio- und TV-Empfangsgerät klassifiziert wird, weshalb auch solche PC-Nutzer, die weder über TV noch Radiokarte in ihrem Rechner verfügen, zur Kasse gebeten werden sollen.

Dies würde vor allem mittelständische Betriebe treffen, die viele Computer einsetzen, ebenso Universitäten und Schulen.

Wie die Gebühr bemessen werden soll, sei noch unklar. Doch seien Erhebungen nach Grundstück, Büroeinheit oder Rechner denkbar. Letztere Variante beträfe dann Betriebe und Ausbildungsstätten.

Zur Erinnerung: Im Mai 2000 tauchten erstmals Forderungen nach Rundfunkgebühren auf PCs auf. "Grundsätzlich sollte nach meiner Vorstellung jeder Zugang zu Rundfunk und Fernsehen gebührenpflichtig sein, ob es sich beim Endgerät um Radio, Fernseher oder PC handelt", hatte der rheinland-pfälzische Minis-terpräsident Kurt Beck damals die Diskussion eröffnet. Von einer GEZ-Pflicht für Computer in Betrieben war damals übrigens nicht die Rede. Doch trotz der Begehrlichkeit der diver-sen Debattierenden verebbte die Diskussion im Jahr 2001 insgesamt wieder.

Doch nun feiert sie wieder Urstände. Und es scheint, dass, wer vom Gedanken beflügelt ist, eine allgemeine, lebenslängliche Rund-funksteuer in Deutschland einzuführen, davon so begeistert zu sein, dass kleinliche Einwän-de, zum Beispiel nach der Berechtigung einer solchen Steuer, außerhalb der eigenen Wahrnehmung liegen. (wl)

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