Wettbewerbspolitische Bedenken gegen Trusted Computing

21.08.2007
Die Trusted Computing Initiative zur Verbesserung der Computer- und Internetsicherheit wirft eine Fülle von wettbewerbspolitischen Fragen und Problemen auf.

Die Trusted Computing Initiative zur Verbesserung der Computer- und Internetsicherheit wirft eine Fülle von wettbewerbspolitischen Fragen und Problemen auf. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen könnten dadurch im Innovationswettbewerb beeinträchtigt werden.

Unter dem Label Trusted Computing Group hat sich ein weltweites Konsortium von Unternehmen der Hard- und Softwareindustrie gebildet, das an einem universellen Standard für sichere Rechnersysteme einschließlich der Datenkommunikation über Internetverbindungen arbeitet. Ziel ist die Zertifizierung für Hard- und Softwarekomponenten, um nachträgliche Manipulationen durch nicht-zertifizierte Komponenten zu verhindern.

Im Zuge der zunehmenden weltweiten Angriffe auf Rechnersysteme soll damit den wachsenden Sicherheitsbedürfnissen der Anwender erfolgreicher als bisher Rechnung getragen werden. Wenn die Zertifikate nicht diskriminierungsfrei und transparent erteilt werden, wären Marktzutrittsbarrieren die Folge, so das DIW. Zudem entstünden durch Zertifizierungsverfahren Kosten, die für kleine und mittlere Unternehmen aufgrund der geringeren Käufer- bzw. Lizenznehmerzahlen stärker ins Gewicht fallen. Bei einer breiten Einführung von Trusted Computing erhöhe sich der Anpassungsdruck; die Wechselkosten sind jedoch insbesondere bei komplexen Systemen wie z. B. Industrieanlagen erheblich. Kleinere Unternehmen verfügen auch nicht über genügend Macht, innerhalb des Standardisierungsprozesses technisch bessere Lösungen gegenüber Weltmarktführern durchzusetzen, heißt es.

Auch das Open-Source-Modell dürfte nach Meinung der Experten kaum aufrechtzuerhalten sein: "Die genannten wettbewerbspolitischen Probleme erfordern mithin eine entsprechende Prüfung des Bundeskartellamtes und der EU-Wettbewerbskommission." Dabei sei auch darauf zu achten, dass marktbeherrschende Unternehmen keine strategischen Vorteile durch Implementierungsschutzrechte gewinnen und Interoperabilitätsauflagen den Wettbewerb um die "beste" Standardisierung sichern. (mf)

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