Wettbewerbsrechtlich nur eine Bagatelle?

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.

Wir stimmen dieser Rechtsprechung vollumfänglich zu, dürfen jedoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Abmahnfalle "fehlende Mehrwertsteuerangabe" durch die Entscheidung des Kammergerichtes noch nicht erledigt sein dürfte. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass insbesondere das OLG Hamburg Verstöße gegen die Preisangabenverordnung nicht als Bagatelle ansieht. Hier wird wohl der Bundesgerichtshof ein endgültige Machtwort sprechen müssen. eBay-Händler und Shopbetreiber sollten somit auch weiterhin darauf achten, die Vorgaben der Rechtsprechung des OLG Hamburg einzuhalten, demzufolge in räumlicher Nähe zum Preis anzugeben ist, dass der Preis inklusive Mehrwertsteuer ist.

Der Autor: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen, Richard Wagner Straße 14, 18055 Rostock. Tel: 0381-448998-0, Fax: 0381-448998-22, Im Internet unter: www.internetrecht-rostock.de, www.ra-lsk.de (mf)

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