Wettbewerbsregelungen gelten auch für Subunternehmer

10.11.2005
Der BGH hat geklärt, ob die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregelungen auch auf Subunternehmer anzuwenden sind.

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung geklärt, ob die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregelungen auch auf Subunternehmer anzuwenden sind (Az.: III ZR 196/02). Die Antwort lautet "ja": Die Regelungen der §§ 74 ff. HGB sind wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter (Subunternehmer) anzuwenden, so die Richter. Dies spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn es um die Frage der Gültigkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes geht. (tf/mf)

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