Kompromisslösung für beide Seiten

Wichtig für Arbeitgeber - Details zur Kurzarbeit

29.05.2009
Die arbeits- und versicherungsrechtlichen Bedingungen stellt Dr. Christian Salzbrunn vor.

Sie ist derzeit in aller Munde: die Kurzarbeit. Die Finanzkrise im Bankensektor hat mittlerweile die Realwirtschaft erreicht. Vor allem die vom Export abhängige Automobil- und Maschinenbauindustrie leidet unter einem noch nie da gewesenen Rückgang der weltweiten Nachfrage ihrer Produkte. Der in vielen Unternehmen plötzlich eingetretene Umsatzeinbruch zwingt zu erheblichen Sparmaßnahmen. Personalkosten lassen sich häufig zunächst durch den Abbau von Leiharbeitnehmern und durch die Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge mindern.

Des Weiteren bietet sich auch ein Abbau von Arbeitszeitguthaben an. Sobald diese Maßnahmen ausgeschöpft sind, müssen viele Unternehmen aber auch über weitere arbeitsrechtliche Schritte nachdenken. Um den Verlust qualifizierter Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft zu vermeiden, bietet sich vor der Aussprache betriebsbedingter Kündigungen die Einführung von Kurzarbeit an. Grund genug also, die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen hierfür in diesem Beitrag einmal näher darzustellen.

1. Einführung

Unter Kurzarbeit wird im Allgemeinen die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitzeit bei entsprechender Verminderung des Arbeitsentgeltes der Mitarbeiter verstanden. Dies kann im Rahmen einer vorübergehenden anteiligen Reduzierung der Arbeitszeit erfolgen, es kann aber auch zeitweise eine vollständige Einstellung der Arbeit vorgenommen werden, die so genannte "Kurzarbeit Null". Die Kurzarbeit muss sich nicht auf den gesamten Betrieb erstrecken, sondern sie kann sich auch nur auf bestimmte, organisatorisch abtrennbare Teile eines Betriebes beziehen.

Sinn und Zweck ist eine finanzielle Entlastung der Unternehmen durch eine vorübergehende Senkung der Personalkosten, um Arbeitsplätze zu erhalten. Da die Mitarbeiter im Wege der Reduzierung ihrer Arbeitszeit gleichzeitig erhebliche Lohneinbußen erleiden, wird die Kurzarbeit von Seiten des Staates durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld begleitet.

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