Jahressteuergesetz 2009

Wichtige Änderungen bei beschränkt Steuerpflichtigen

10.11.2008
Ein Teil der geplanten Gesetzesänderungen im Jahressteuergesetz 2009 betrifft die beschränkt Steuerpflichtigen. Alexander Uhl stellt die wichtigsten vor.

Seit dem 18. Juni 2008 liegt der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vor. Über die meisten geplanten Gesetzesänderungen haben wir Sie schon informiert. Ein letzter großer Brocken betrifft die beschränkt Steuerpflichtigen, also Personen, die in Deutschland zwar keinen Wohnsitz oder regelmäßigen Aufenthaltsort haben, aber trotzdem hier Einkünfte erzielen.

Gewerbliche Vermietung

Einkünfte aus der gewerblichen Vermietung von Immobilien oder Rechten werden immer als gewerbliche Einkünfte behandelt. Dies hängt also nicht mehr von einer Betriebsstätte oder einem Vertreter im Inland ab.

Altersbezüge

Eine Änderung ermöglicht die Besteuerung von Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen aus steuerfreien Beiträgen, wenn der Empfänger nur beschränkt steuerpflichtig ist. Das betrifft dann unter anderem deutsche Rentner, die nach Rentenbeginn ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Steuerabzug

Einige Urteile des Europäischen Gerichtshofs sind der Anlass dafür, den Steuerabzug neu zu strukturieren. Werden Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht, muss der Vergütungsschuldner des Steuerabzugs deren Höhe und Art zusammen mit der Staatsangehörigkeit des beschränkt Steuerpflichtigen dokumentieren und in der Steueranmeldung angeben, die zukünftig elektronisch erfolgen soll. Die Weitergabe von Einnahmen, die bereits dem Steuerabzug unterlagen, löst keinen erneuten Steuerabzug aus, es sei denn, es wurden Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen. Die Haftung des Steuerschuldners hängt zukünftig nicht mehr von der Kenntnis der Nichtabführung des Steuerabzugs ab. Der Steuerabzug kann nur durch eine Freistellungsbescheinigung vermieden werden und ist vom Abzugsverpflichteten unabhängig.

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