Die Kanzlei SH+C berichtet

Wichtige Steuerurteile (3)

19.12.2012
Nutzung eines Dienstwagens durch den Ehegatten, Widerruf der Gemeinnützigkeit bei Finanzierung einer Fernreise, Behinderten-Pauschbetrag bei getrennter Veranlagung, ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht abziehbar, Wohnrecht und Werbungskosten

Nutzung eines Dienstwagens durch den Ehegatten

Ist eine Nutzung des Dienstwagens zwar arbeitsvertraglich untersagt, ist jedoch die Mitbenutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten des Arbeitnehmers gestattet, darf das Finanzamt auch von einer privaten Nutzung des Dienstwagens ausgehen. Das gilt erst recht, wenn das arbeitsvertragliche Verbot von niemand überwacht worden ist. Mangels eines Fahrtenbuchs ist dann die 1%-Regelung anzuwenden. Das Finanzgericht Münster hat mit diesem Urteil ganz klar der Auffassung des Finanzamts zugestimmt.

Widerruf der Gemeinnützigkeit bei Finanzierung einer Fernreise

Nur weil ein Verein gesellige Zusammenkünfte für seine Mitglieder organisiert, gefährdet er damit noch nicht seine Gemeinnützigkeit. Voraussetzung ist aber, dass der Aufwand im Vergleich zur begünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist. Die Grenze von 10 % des finanziellen Gesamtaufwands sah der Bundesfinanzhof aber bei einem Musikverein ganz eindeutig als überschritten an, der die Kosten seiner Vereinsmitglieder für eine Fernreise mit touristischen Reiseabschnitten übernommen hatte. Eine Aufteilbarkeit gemischt veranlasster Reisekosten auch im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts schließt der Bundesfinanzhof zwar nicht generell aus, stellt aber fest, dass im Streitfall eine Aufteilung schon mangels objektiver und sachlicher Kriterien ausscheidet. Das Finanzamt durfte daher die Gemeinnützigkeit des Musikvereins aufheben.

Behinderten-Pauschbetrag bei getrennter Veranlagung

Der einem gemeinsamen Kind zustehende Behinderten-Pauschbetrag, der auf Antrag der Eltern vollständig einem Elternteil übertragen wurde, ist bei einer getrennten Veranlagung zwingend bei beiden Elternteilen je zur Hälfte abzuziehen. Die entsprechende Vorschrift hat nach Ansicht des Bundesfinanzhofs Vorrang vor anderen Vorschriften, die den Eltern eine andere Aufteilung ermöglichen würden. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die zwingende Halbteilung des Pauschbetrags hat der Bundesfinanzhof nicht.

Ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht abziehbar

Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht steuerlich als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn sie sich auf Einkünfte beziehen, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei sind. Im Streitfall ging es um Beiträge an die schweizerische Alters- und Hinterlassenenversicherung, die bereits in der Schweiz steuerlich berücksichtigt worden sind.

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