Präsentation kam zu früh

Wichtiges Apple-Patent für nichtig erklärt

30.09.2013
Die Präsentation des ersten iPhone-Prototypen durch Steve Jobs im Januar 2007 hat Apple jetzt eines der wertvollen Patente zur Touchscreen-Bedienung gekostet. Das Bundespatentgericht erklärte das Europäische Patent mit der Nummer 2059868 für ungültig, weil die Vorstellung vor dem Patentantrag stattfand. Deshalb beruht der Patentanspruch nach Ansicht des Gerichts gemessen am Stand der Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts am Montag hieß.
Ein Teil des EU Patents mit der Nummer 2059868 bezog sich auf den in der Branche genannten Gummiband-Effekt, der auch von anderen Smartphone- und Tablet-Herstellern genutzt wird.
Ein Teil des EU Patents mit der Nummer 2059868 bezog sich auf den in der Branche genannten Gummiband-Effekt, der auch von anderen Smartphone- und Tablet-Herstellern genutzt wird.

Das Bundespatentgericht erklärte das Europäische Patent mit der Nummer 2059868 für ungültig, weil die Vorstellung vor dem Patentantrag stattfand. Deshalb beruht der Patentanspruch nach Ansicht des Gerichts gemessen am Stand der Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts am Montag hieß.

Bei dem Patent geht es um eine Funktion, dank der der Bildschirminhalt zum Beispiel in einer Bildergalerie wieder in die ursprünglichen Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger über den Display-Rand hinaus gezogen wurde. Um diese Patente geht es in diversen Prozessen in verschiedenen Ländern. Im vorliegenden Fall ging es um Klagen der Apple-Rivalen Motorola und Samsung. Apple kann noch beim Bundesgerichtshof in Berufung gehen. dpa/(bw)

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