Widerruf: Wertersatz bei Benutzung der Ware

13.09.2006
eBay-Händler können bei Widerruf Wertersatz bei Benutzung der Ware geltend machen.

Gerade bei einem Handel bei eBay sind viele Fragen des Widerrufs- oder Rückgaberechtes in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Dies hängt in erster Linie damit zusammen, dass im Gegensatz zu herkömmlichen Internetshops bei eBay durch Höchstgebote oder durch Ausüben der Sofort-Kauf-Option unmittelbar zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ein Kaufvertrag geschlossen wird. Der Gesetzgeber hat jedoch in mehreren Punkten Informationspflichten vorgesehen, bei denen der Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform über seine Rechte informiert werden muss. Was an dieser Stelle erst einmal theoretisch klingt, kann erhebliche Auswirkungen in der Praxis des eBay-Handels haben.

Ein Beispiel ist die jetzt geklärte Widerrufsfrist von einem Monat. Die Fristverlängerung ergibt sich hier ausschließlich daraus, dass eine Belehrung des Verbrauchers vor Vertragsschluss in Textform nicht möglich ist.

Die Frage des Informationszeitpunktes ist jedoch für einen anderen rechtlichen Aspekt erheblich, nämlich den Wertersatz bei Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechtes. Diese Frage wurde bisher in der Rechtsprechung noch nicht thematisiert. Übt der Verbraucher ein Widerrufs- oder Rückgaberecht aus, so hat der Verkäufer einen Anspruch auf Wertersatz, wenn die Ware nur verschlechtert zurückgesandt wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Käufer die Ware benutzt oder, wie es in der Muster-Widerrufsbelehrung heißt, die Sache wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und nicht alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Erlaubt ist dem Verbraucher eine Prüfung der Sache, wie sie ihm im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Auch im Ladengeschäft ist es dem Kunden nicht einfach möglich, die Originalverpackung aufzureißen, ein Kleidungsstück längere Zeit zu tragen oder einen Gegenstand längere Zeit zu nutzen. Es geht konkret um folgenden Teil der Widerrufsbelehrung:

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