Widersinnig und kontraproduktiv

02.10.2003
Wolfgang Leierseder wleierseder@computerpartner.de

Klug und vorausschauend beschloss das EU-Parlament vorige Woche, ein grundsätzliches Patent auf Software werde es in Europa auch in Zukunft nicht geben.

Klug, weil die Debatten um das, was an einer Software patentierbar sei, ins Uferlose führen würden. Weil die mathematischen Methoden, die zu einer Software führen, nicht patentierbar sind - so wenig wie bei einem Musikstück die einzelnen Töne -, und die unvermeidbaren rechnergenerierten Methoden beim Erstellen von Software den Anspruch auf patentwürdige Verfahren gänzlich zunichte machen.

Vorausschauend, da der EU-Beschluss die von vielen Experten schon jetzt bemängelte Flut von mehr oder weniger simplen Patenten verhindern wird. Hätte man sich in Europa für diese Trivialpatente entschieden, so hätte man Innovationen, insbesondere von kleineren Softwarehäusern ohne Rechtsabteilungen, den Garaus gemacht. Und alle die Unternehmen gelähmt, die in der Regel nicht nachprüfen können, ob ihre eingesetzte Software legal ist. Allein große Softwarehäuser wären nämlich in der Lage, das Patent-Universum zu durchforsten. Mit der Konsequenz, dass nur noch sie darüber bestimmen würden, welche Software geschrieben und verwendet werden dürfe. Ein Quasi-Monopol würde entstehen. Umgekehrt: Würde einer dieser Softwerker aus irgendeinem Grund eine Entwicklung einschlafen lassen, bedeutete dies, dass jede Fortentwicklung auf Eis gelegt wäre oder von seiner teuer zu bezahlenden Lizenzgnade abhinge - eine verheerende Vision für Softwareentwickler.

Im Übrigen sei angemerkt: Für fertige Softwareprodukte gelten europaweit Copyright-Schutzgesetze. Diese konsequent anzuwenden dürfte genügend Schutz bieten.

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