Folgen der Mehrwertsteuersenkung für Managed Service Provider

Wie das Bürokratiemonster besiegt werden kann

Benjamin Mund ist Geschäftsführer bei der Fachhandels-Vergleichplattform ITscope.

Umsatzsteuervoranmeldung vereinfachen

Eine Möglichkeit, die komplexe Situation zu erleichtern, wäre, mit Bezug auf §14c bei der Umsetzung des Vorhabens klarzustellen, dass auch für Empfänger von zu hoch gestellten Rechnungen Rechtssicherheit bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung besteht - zumindest für bereits bezahlte Rechnungen. Dann könnten B2B-Firmen ihre Kunden entsprechend informieren, dass es bei 19 Prozent bleibt und nur im Bedarfsfall auf Anfrage eine Korrekturrechnung ausgestellt wird - zum Beispiel für noch nicht bezahlte Rechnungen.

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Auch der ITK-Brancheverband Bitkom fordert mehr Klarheit bei der Steuersenkung. Pragmatische Wege müssen gefunden werden, um rechtliche Hürden kurzfristig zu beseitigen. Bei Anbietern von Managed Services greifen die von Bitkom genannten Forderungen jedoch immer noch zu kurz. Hier ist die Umsatzsteuer zwar nur ein durchlaufender Posten, Leistungszeiträume müssen aber zur Einhaltung der Maßnahmen zum jetzigen Stand korrekt abgegrenzt werden.

Eine angemessene Vereinfachung müsste zumindest dergestalt erfolgen, dass Vorauszahlungen auf B2B-Abonnements mit dem Steuersatz in Rechnung gestellt werden, der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gilt. Also für alle Rechnungen bis Mitte 2020 mit 19 Prozent, für alle Rechnungen in der zweiten Jahreshälfte 2020 mit 16 Prozent Umsatzsteuer - unabhängig davon, ob der Leistungszeitraum nur teilweise in den Steuersenkungszeitraum fällt.

Die radikale Vereinfachung aus Europa übernehmen

Die im innereuropäischen grenzüberschreitenden Handel geltenden Vereinfachungen hingegen wären auch für die nur in Deutschland agierenden Anbieter deutlich angenehmer: Anbieter aus Europa mit Kunden aus Deutschland sind nämlich nicht von der Umstellung betroffen. Im innereuropäischen Handel gilt hier schon lange eine erhebliche Erleichterung: Das Reverse-Charge-Verfahren befreit Unternehmen in Europa von der Pflicht, bei grenzüberschreitendem Handel Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Doch mit den aktuell geltenden Regelungen dreht sich das Umsatzsteuerkarussell stetig weiter: Das europäische System des Vorsteuerabzugs zu staatenweise unterschiedlichen Sätzen steht schon lange dafür in der Kritik, von illegalen Machenschaften organisierter Krimineller ausgenutzt und der Fiskus dadurch regelmäßig um Milliarden geprellt zu werden. Neben dem Abbau von Bürokratie würde ein generelles Reverse Charge-Verfahren also auch bestehende Schlupflöcher schließen und dem Missbrauch entgegenwirken.

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