Wie sicher ist ein Einwurf-Einschreiben?

14.03.2002

Willenserklärungen (zum Beispiel Kündigungen) müssen dem anderen Vertragspartner zugehen, damit sie auch Wirkung, beispielsweise die Beendigung des Vertrages, entfalten können. Bei wichtigen Schreiben reicht daher oft ein normaler Brief nicht aus, um im Zweifelsfalle auch beweisen zu können, dass der vorgesehene Empfänger den Brief erhalten hat. Besser ist es daher, den Brief als Einwurf-Einschreiben zu versenden. Hier gibt es einen Einlieferungsbeleg und einen postinternen Auslieferungsbeleg, auf dem der Postzusteller den Einwurf des Schreibens handschriftlich bestätigt hat. Diese beiden Urkunden reichen nach Auffassung des Gerichts aus, um im Zweifelsfall einen Zugang des Schreibens anzunehmen (Amtsgericht Paderborn, Az.: 51 C 76/00). (jlp)

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