"Markenanmeldung und Markenrecherche ab 99 Euro"

Wie sinnvoll sind Pauschalangebote für Markenanmeldungen?

13.01.2009
Markenanmelder stehen vor der Entscheidung, aus einer Vielzahl von Angeboten auswählen zu müssen. Ein Bericht von Michael Plüschke.

Pauschale Anmeldepakete von Markenanwälten können in Online-Shops und bei eBay zu Kosten zwischen 100,00 Euro und 2.000,00 Euro beauftragt werden. Der Unterschied besteht meist im Umfang der individuellen Beratung und dem Umfang der Recherche nach kollidierenden älteren Kennzeichen. Neben der Beauftragung von standardisierten Pauschalpaketen mit abgestuften Leistungen besteht die Möglichkeit der individuellen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung im Rahmen der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis. In den beiden letztgenannten Varianten wird im Rahmen der individuellen Beratung der Rechercheumfang festgelegt, der im Ergebnis über die Höhe der Gesamtkosten entscheidet.

Zum Verständnis der Preisbildung

Die Recherche nach kollidierenden älteren Kennzeichen ist Tatsachenermittlung und keine juristische Tätigkeit. Der Rechtsanwalt bedient sich zur Recherche spezieller Recherchedienstleister wie Polymark, Compumark oder Domainguard. Die Kosten für diese "Markendetektive" fallen zusätzlich zur Vergütung des Rechtsanwaltes nach RVG oder Stundensatzvereinbarung an. Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes beginnt erst mit der juristischen Auswertung der Rechercheberichte. Hierfür erhält der Rechtsanwalt seine Vergütung. In pauschalen Anmeldepaketen sind die Kosten der Recherchedienstleister bereits "eingepreist", jedoch nur in dem im Angebot festgelegten Umfang.

Welcher Rechercheaufwand ist bei der Markenanmeldung sinnvoll?

Kollidierende ältere Kennzeichen können nicht nur Marken, sondern - häufig übersehen - auch geschäftliche Bezeichnungen (Firmennamen), Namen von Personen und Vereinen sowie Titel von Software, Büchern oder Veranstaltungen sein. Eine Kollision kann nicht nur mit älteren identischen Kennzeichen, sondern auch mit zur Verwechslung geeigneten ähnlichen Kennzeichen bestehen. Als Beispiele seien genannt "Symphonie" gegenüber "Sinfonie".

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