Streit um Filesharing

Wie viel darf ein Musik-Download kosten?

25.04.2012

Elterliche Überwachung nicht wirksam

Konkret wurde festgestellt, dass die Eltern zwar ihr Kind überwacht haben, diese Überwachung allerdings nicht wirksam war, denn sonst wäre es hier nicht zu der Urheberrechtsverletzung gekommen. Aus unserer Sicht ist das ein Zirkelschluss, der dazu führt, dass sich Eltern in Zukunft überhaupt nicht mehr entlasten könnten. Der Sohn der Beklagten hatte hier alle Sicherheitsmechanismen umgangen. Das war aus unserer Sicht nicht vorhersehbar und daher kann den Eltern daraus kein Vorwurf gemacht werden. Auch diese Rechtsfrage wird der Bundesgerichtshof hoffentlich klären.

Spannend ist das Urteil aber auch, weil es sich ausführlich zur Frage der sogenannten Aktivlegitimation äußert. So gehen die Kölner Richter davon aus, dass sich die Musikindustrie auf den Phononet-Katalog oder die Listung bei Amazon berufen kann, um zu beweisen, welcher Künstler bei welchem Musiklabel unter Vertrag steht. Aus unserer Sicht wird es der Musikindustrie damit zu einfach gemacht. Die genannten Kataloge sind fehlerhaft und werden von Dritten (Phononet oder Amazon) gepflegt. Über die dahinterstehenden Rechteinhaber sagen diese Plattformen unserer Meinung nach nichts aus.

Anwaltsgebühren

Weitere Ausführungen finden sich zur Höhe der Anwaltsgebühren. Dazu stellt das OLG Köln fest, dass diese selbst dann korrekt berechnet worden sind, wenn zwischen dem Musikverlag und ihrem Anwalt eine illegale Erfolgsvereinbarung bestünde. Auch diese Rechtsauffassung halten wir für fehlerhaft. Ein Revisionsverfahren in dieser Sache vor dem BGH kann also dazu führen, dass ein Haufen offener Rechtsfragen zur Filesharing Thematik auf einen Schlag geklärt werden. (oe)
Der Autor Christian Solmecke, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner in der Kölner Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke und Spezialist für Internetrecht.
Kontakt:
Wilde, Beuger & Solmecke Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672, Köln, Tel.: 0221 951563-23, E-Mail: solmecke@wbs-law.de, Internet: www.wbs-law.de

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