Autofahrer kollidiert mit Radler

Wie viel sind Schmerzen "wert"?

02.09.2010
Das Landgericht Coburg zur Frage, wie viel Schmerzensgeld ein Fahrradfahrer beanspruchen kann

In einer aktuellen Entscheidung befasste sich das Landgericht Coburg mit der Frage, wie viel Schmerzensgeld ein Fahrradfahrer nacheinem Verkehrsunfall beanspruchen kann. Darauf verweist der Limburger Fachanwalt für Verkehrsrecht Klaus Schmidt-Strunk, Vizepräsident des VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf ein am 27.04.2010 veröffentlichtes Urteil des Landgerichts (LG) Coburg vom 11.11.2009, Az.: 13 O 184/09; rechtskräftig.

Ein Fahrradfahrer wurde bei einem Verkehrsunfall mit einem Pkw verletzt. Die Pkw-Fahrerin war alleine schuld. Zwischen dem Fahrradfahrer und der Haftpflichtversicherung der Pkw-Fahrerin bestanden sehr unterschiedliche Vorstellungen über die Höhe des Schmerzensgeldes. Der klagende Fahrradfahrer erlitt durch den Unfall offene Wunden am rechten Augenlid, am rechten Unterkiefer und am linken Knie. Weiterhin wurde sein Gebiss verletzt, sodass ein Zahn abbrach und zwei Zähne gelockert wurden. Nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus musste sich der Kläger zehn zahnärztlichen Behandlungen unterziehen, bis die Zahnlücke geschlossen war.

Die beklagte Haftpflichtversicherung zahlte vorgerichtlich 3.000 Euro Schmerzensgeld. Der Kläger behauptete, er habe über mehrere Wochen Schlafstörungen und Kopfschmerzen als posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Im Bereich einer Narbe am Kinn leide er an einwachsenden Barthaaren. Darüber hinaus verspüre er immer noch Schmerzen im linken Knie. Daher forderte er vor dem gerichtlichen Verfahren weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 9.500 Euro und erhob dann Klage auf angemessenes Schmerzensgeld, welches er gegenüber dem Gericht mit mindestens weiteren 5.800 Euro bezifferte. Die Beklagte hielt diese Schmerzensgeldforderung für überzogen. Sie ging davon aus, dass aufgrund eines guten Heilungsverlaufs der Kläger lediglich zwei bis drei Wochen Schmerzen habe erleiden müssen. Die gezahlten 3.000 Euro seien für die erlittenen Schmerzen ausreichend.

Das Landgericht Coburg gab dem Kläger nur zu einem geringen Teil recht, so Schmidt-Strunk.

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